public Seit kurzem (12.11.2024) gibt es eine neue EU Richtlinie die Software Hersteller haftbar, wenn die Software Personenschäden oder Sachschäden verursacht. Z.B. durch bugs.

Wichtige Artikel

Kapitel 6 (1): Hier wird die Art des Schadens eingegrenzt. Recht auf Schadenersatz gilt für:

  • a) Tod oder Körperverletzung, einschließlich medizinisch anerkannter Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit;
  • b) Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, mit Ausnahme
    • i) des fehlerhaften Produkts selbst,
    • ii) eines Produkts, das durch eine fehlerhafte Komponente beschädigt wurde, die vom Hersteller dieses Produkts oder unter der Kontrolle dieses Herstellers in das Produkt integriert oder mit diesem verbunden wurde,
    • iii) von Sachen, die ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden;
  • c) Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht für berufliche Zwecke verwendet werden.